Informationen zur Nacheichung von Waagen


Wann läuft die gültige Eichung meiner Waage ab?

Grundsätzlich gilt bei elektronischen Waagen ein Eichintervall von 2 Jahren, dies betrifft folgende Waagentypen:

  • Feinwaagen 
  • Präzisionswaagen
  • Handelswaagen und Grobwaagen
  • Seilzug- und Kranwaagen
  • Selbsttätige Waagen zum Abwägen (SWA) bzw. zu Einzelwägungen (SWE) 
  • Selbsttätige Kontrollwaagen (SKW)


Woran erkenne ich das und was muss ich dann tun?

Auf dem Typenschild der Waage ist ein Hinweis zur CE-Konformitätsbewertung (Hersteller-Ersteichung) abgebildet. Hier wird neben dem M das Jahr der CE-Konformitätsbewertung angegeben. Ist beispielsweise auf dem Typenschild das Kennzeichen „M19“ abgebildet, ist die Waage bis zum 31.12.2021 für den eichpflichtigen Verkehr zugelassen.


Falls Ihre Waage bereits vor 2 Jahren nachgeeicht wurde, zeigt das durch die Eichdirektion angebrachte Eichsiegel an, bis wann die letzte Eichung Gültigkeit hat. Ist auf dem Eichsiegel die Zahl "21" abgebildet, ist die Eichung der Waage bis zum 31.12.2021 gültig.


In den genannten Beispielen sollte diese Waage Ende 2021 zur weiteren Nutzung ab 2022 erneut durch den Waagenfachhändler justiert und durch die regionale Eichbehörde geeicht werden.


Eine ausführliche Erläuterung zum Lebenszyklus einer Waage und Eichvorschriften finden Sie in unserem Blogbeitrag >>> Informationen zur Eichung von Waagen <<<


Infografik zum Typenschild

  • Kennzeichnung für die Konformität mit den EU-Richtlinien

  • Metrologische Kennzeichnung mit Jahr der Konformitätsbewertung (Herstellerersteichung)

  • Nr. der benannten Stelle, die die Korrektheit der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung für nichtselbsttätige Waagen bescheinigt. Produkte mit dieser Kennzeichnung entsprechen der Richtlinie 2014/31/EU betreffend der Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt.

  • Nr. der benannten Stelle, die die Korrektheit der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung für Medizinprodukte bescheinigt. Produkte mit dieser Kennzeichnung entsprechen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte.

Infografik zum Eichsiegel

  • Kennzeichnung für die zuständige Eichbehörde

  • Kennzeichen mit Jahr der Eichgültigkeit (die Eichung der Waage gültig bis 2022)

Infografik zum Typenschild

  • Kennzeichnung für die Konformität mit den EU-Richtlinien

  • Metrologische Kennzeichnung mit Jahr der Konformitätsbewertung (Herstellerersteichung)

  • Nr. der benannten Stelle, die die Korrektheit der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung für nichtselbsttätige Waagen bescheinigt. Produkte mit dieser Kennzeichnung entsprechen der Richtlinie 2014/31/EU betreffend der Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt.

  • Nr. der benannten Stelle, die die Korrektheit der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung für Medizinprodukte bescheinigt. Produkte mit dieser Kennzeichnung entsprechen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte.

Infografik zum Eichsiegel

  • Kennzeichnung für die zuständige Eichbehörde

  • Kennzeichen mit Jahr der Eichgültigkeit (die Eichung der Waage gültig bis 2022)


Wie hoch sind die Kosten einer Nacheichung?

In dem folgenden Dokument finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Servicepreise und Eichkosten. Diese basieren auf den gültigen amtlichen Eichgebühren sowie Dienstleistungspauschalen je nach Typ sowie Höchstlast der zu eichenden Waage:

Kostenbeispiel für eine elektronische Handelswaage mit 5 kg Höchstlast (Genauigkeitsklasse III)

Amtliche Eichgebühren: 

Zusatzgebühr Mehrbereichswaage: 

Zwischensumme Eichgebühren:

10% Dienstleistungspauschale:

Techniker für Nachjustierung:

Versandkosten:

Summe:

zzgl. 19% MwSt:

Gesamtsumme:

€ 78,40

€ 12,60 

€ 91,00

€ 9,10

€ 24,50

€ 8,50

€ 133,10

€ 25,29

€ 158,39



Unsere Empfehlung: 

Überwachung Ihrer amtlichen Eichtermine durch Wartungsverträge

Sprechen Sie uns gerne auf mögliche Wartungsverträge bzw. Serviceverträge an – je nach Bedarf und Waagentyp erstellen wir Ihnen ein individualisiertes Angebot. 

Die Vorteile unserer Wartungsverträge im Überblick:
  • Überwachung Ihrer amtlichen Eichtermine und automatische Benachrichtigung, sobald eine Nacheichung fällig wird 

  • Feste und reduzierte Stundensätze für unsere Servicetechniker 

  • Auf Wunsch definierte Wartungspauschalen und Vorhalten Ihrer relevanten Wartungsteile 

  • Kurzfristige Störungsbehebung 

  • Bevorzugte Terminabsprache 

  • Kostenlose telefonische Beratung 


Sie haben Fragen, wünschen ein Angebot zur Eichung oder zu Wartungsverträgen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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