Informationen zur Nacheichung von Waagen
Wann läuft die gültige Eichung meiner Waage ab?
Grundsätzlich gilt bei elektronischen Waagen ein Eichintervall von 2 Jahren, dies betrifft folgende Waagentypen:
- Feinwaagen
- Präzisionswaagen
- Handelswaagen und Grobwaagen
- Seilzug- und Kranwaagen
- Selbsttätige Waagen zum Abwägen (SWA) bzw. zu Einzelwägungen (SWE)
- Selbsttätige Kontrollwaagen (SKW)
Woran erkenne ich das und was muss ich dann tun?
Auf dem Typenschild der Waage ist ein Hinweis zur CE-Konformitätsbewertung (Hersteller-Ersteichung) abgebildet. Hier wird neben dem M das Jahr der CE-Konformitätsbewertung angegeben. Ist beispielsweise auf dem Typenschild das Kennzeichen „M22“ abgebildet, ist die Waage bis zum 31.12.2024 für den eichpflichtigen Verkehr zugelassen.
Das abgebildete Eichsiegel zeigt das Jahr der letzten Eichung an. Ist die Waage zuletzt 2022 geeicht worden, so ist die Waage bis zum 31.12.2024 für den eichpflichtigen Verkehr zugelassen.
In den genannten Beispielen sollte diese Waage Ende 2024 zur weiteren Nutzung ab 2025 erneut durch den Waagenfachhändler justiert und durch die regionale Eichbehörde geeicht werden.
Eine ausführliche Erläuterung zum Lebenszyklus einer Waage und Eichvorschriften finden Sie in unserem Blogbeitrag >>> Informationen zur Eichung von Waagen <<<
Infografik zum Typenschild
Kennzeichnung für die Konformität mit den EU-Richtlinien
Metrologische Kennzeichnung mit Jahr der Konformitätsbewertung (Herstellerersteichung)
Nr. der benannten Stelle, die die Korrektheit der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung für nichtselbsttätige Waagen bescheinigt. Produkte mit dieser Kennzeichnung entsprechen der Richtlinie 2014/31/EU betreffend der Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt.
Nr. der benannten Stelle, die die Korrektheit der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung für Medizinprodukte bescheinigt. Produkte mit dieser Kennzeichnung entsprechen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte.
Infografik zum Eichsiegel
Kennzeichnung für die zuständige Eichbehörde
Kennzeichen mit Jahr der Eichung
Infografik zum Typenschild
Kennzeichnung für die Konformität mit den EU-Richtlinien
Metrologische Kennzeichnung mit Jahr der Konformitätsbewertung (Herstellerersteichung)
Nr. der benannten Stelle, die die Korrektheit der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung für nichtselbsttätige Waagen bescheinigt. Produkte mit dieser Kennzeichnung entsprechen der Richtlinie 2014/31/EU betreffend der Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt.
Nr. der benannten Stelle, die die Korrektheit der vom Hersteller durchzuführenden Konformitätsbewertung für Medizinprodukte bescheinigt. Produkte mit dieser Kennzeichnung entsprechen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte.
Infografik zum Eichsiegel
Kennzeichnung für die zuständige Eichbehörde
Kennzeichen mit Jahr der Eichgültigkeit (die Eichung der Waage gültig bis 2022)
Wie hoch sind die Kosten einer Nacheichung?
Kostenbeispiel für eine elektronische Handelswaage mit 5 kg Höchstlast (Genauigkeitsklasse III)
Amtliche Eichgebühren:
Zusatzgebühr Mehrbereichswaage:
Zwischensumme Eichgebühren:
10% Dienstleistungspauschale:
Techniker für Nachjustierung:
Versandkosten:
Summe:
zzgl. 19% MwSt:
Gesamtsumme:
€ 78,40
€ 12,60
€ 91,00
€ 9,10
€ 24,50
€ 9,50
€ 134,10
€ 25,48
€ 159,58
Unsere Empfehlung:
Überwachung Ihrer amtlichen Eichtermine durch Wartungsverträge
Überwachung Ihrer amtlichen Eichtermine und automatische Benachrichtigung, sobald eine Nacheichung fällig wird
Feste und reduzierte Stundensätze für unsere Servicetechniker
Auf Wunsch definierte Wartungspauschalen und Vorhalten Ihrer relevanten Wartungsteile
Kurzfristige Störungsbehebung
Bevorzugte Terminabsprache
Kostenlose telefonische Beratung